Update Rechtsprechung öffentlicher Dienst: Urlaub im TVöD/TV-L
Berechnung und Gestaltung in der Praxis
Die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst beinhalten eine eigenständige Urlaubsregelung. Gerade im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Vorschriften ergeben sich einige Herausforderungen bei der Berechnung von Urlaub. Dabei ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten. Im Webinar werden Grundsätze aus den Normen und aus der Rechtsprechung vertieft und Fallbeispiele besprochen. Daraus ergeben sich die folgenden Inhalte:
- Urlaubsentstehung/-übertragung
- Verfall von Urlaub
- Verjährung von Urlaub
- Sonderfälle bei Arbeitsunfähigkeit
- Berechnungsbeispiele anhand der Rechtsprechung
- Tipps zu den Hinweispflichten der Arbeitgeber
RA Sebastian Günther zeigt Ihnen anschaulich anhand von Praxisbeispielen potenzielle Stolperfallen in Ihrer täglichen Personalpraxis auf, die es zu vermeiden gilt.
Zielgruppe
Unser Online-Seminar eignet sich für Beschäftigte der Personalabteilungen, die Urlaubsansprüche prüfen; dabei sollten grundsätzliche Kenntnisse zur Urlaubsentstehung vorhanden sein.
Um den Vortrag anzusehen melden Sie Sich an und loggen Sich ein.
Sebastian Günther
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, BerlinSebastian Günther berät überwiegend im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L). Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung und Befristung.
Arbeit und Arbeitsrecht ist die Fachzeitschrift für das Personalmanagement. Sie verbindet Trends in der Personalwirtschaft mit umfassenden Informationen zu aktueller Rechtsprechung und neuen Vorschriften.
Wichtige Themenfelder sind Arbeitsrecht, Vergütung, Management, Führung und Organisation.
AuA bietet mit Website, 14-tägigem Newsletter, AuA-Magazin-App mit digitalen Ausgaben für Tablet, Smartphone und PC/Mac, dem jährlichen Arbeitsrechtskongress und einer Vielzahl von Webinaren ein vielseitiges Informationsspektrum mit multimedialem Inhalt.